Hier finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten, um die schönsten Reisen und Ausflüge mit uns zu buchen
Kontaktinformation
Bustouristik Hühn e.K.
Freistr. 45
08412 Werdau / Ortsteil Steinpleis
Telefon: 03761 58444
E-Mail: info@bustouristikhuehn.de
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
9:00 – 12:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
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AGB´s Pauschalreisen
9.4. Zusätzlich gebuchte Eintritts- und Veranstaltungskarten sind nicht stornierbar bzw. können nicht zurückerstattet werden
9.5. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder
die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
9.6. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich
des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der
Entschädigung zu begründen.
9.7. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die
Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu
erfolgen.
9.8. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die
Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen,
die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen
getroffen worden wären.
10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der
Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen.
10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter bei
Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15,00 € verlangen, soweit er nicht nach entsprechender
ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist,
deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie
dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
11. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in
Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so hat der Veranstalter bei den
Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen
Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen dem entgegenstehen.
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört,
so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend
auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der
Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der
Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt.
12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende
ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
13.1. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 20 Personen für die von Bustouristik Hühn veranstalteten Pauschalreisen.
13.2. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als
die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.
13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht erreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter
den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als
sechs Tagen 21 Tage, bei Tagesfahrten 10 Tage– jeweils vor Reisebeginn.
13.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
13.5. Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung
unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.
14. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer,
außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Pandemie, hoheitliche Anordnungen) an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnisvom Rücktrittsgrund erklärt.
14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur
Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach
dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden
Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der
schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine
Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.
15.2. Adressat der Mängelanzeige
Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des
Veranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt
beim Veranstalter oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail,
Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung).
15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe
Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des
Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. (siehe oben).
Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst
Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort
notwendig, bedarf es keiner Frist.
Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des
Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen
gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung
etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).
15.4. Minderung
Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. (siehe oben) wird verwiesen.
15.5. Kündigung
Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer
von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig,
kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
15.6. Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei
Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.
15.7. Anrechnung von Entschädigungen
Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung
eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er
aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von
auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der
Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen
beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem
Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen.
17. Verjährung – Geltendmachung
17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der
die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.
17.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung,
Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise
dem Vertrag nach enden sollte.
18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform
18.1. Unser Unternehmen Bustouristik Hühn nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil.
19. Allgemeine Bestimmungen
Sämtliche Angaben in unseren Prospekten entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Berichtigung von Druck- und
Rechenfehlern behält sich der Reiseveranstalter vor. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich
nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
Reiseveranstalter:
Bustouristik Hühn e.K., Freistraße 45, 08412 Werdau
Tel.: 03761/58444 Fax: 03761/58129
mail: info@bustouristikhuehn.de
Web: www.bustouristikhuehn.de
Gerichtsstand: Zwickau
Versicherung
Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
Stand: 01.10.2026
AGB´s für Mietomnibusse
§ 1 Angebote und Vertragsabschluss
1) Bustouristik Hühn e.K. wird dem Kunden auf Anfrage ein unverbindliches freibleibendes Angebot, mit einer in der Regel 14tägigen Geltungsdauer, unterbreiten. Sollte der Kunde auf dieser Basis einen Vertragsabschluss mit Bustouristik Hühn e.K. wünschen, bestätigt der Kunde das Angebot schriftlich oder in elektronischer Form.
2) Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Auftrages durch Bustouristik Hühn e.K. zustande. Die Bestätigung kann schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem Auftrag ab, kommt der Vertrag auf der Grundlage der Bestätigung dann zustande, wenn der Kunde innerhalb einer Woche nach Zugang die Annahme erklärt.
3) Alle Änderungen der Auftragsbestätigung oder sonstige Nebenabsprachen sollen schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen.
§ 2 Leistungsinhalt
1) Der Leistungsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung durch Bustouristik Hühn e.K..
2) Leistungen sind im Rahmen des vereinbarten Umfangs zu erbringen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erheblich verändern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung von Bustouristik Hühn e.K..
Veränderungen während der Fahrt sind nur statthaft, wenn sie nicht gegen bestehende gesetzliche Bestimmungen der BO-Kraft und des PBefG verstoßen. Sie bedürfen ebenfalls der Zustimmung von Bustouristik Hühn e.K. und sind auf dem Fahrauftrag des Vertragspartners schriftlich zu bestätigen. Anfallende Kosten zum Einholen der Zustimmung bzw. Mehraufwendungen, die aus dem Vertrag resultieren, sind durch den Vertragspartner zu tragen. Die Bustouristik Hühn e.K. verpflichtet sich, nur geeignete und zuverlässige Fahrer einzusetzen, die nur im Rahmen der gesetzlichen Lenk-, Schicht- und Ruhezeiten tätig werden dürfen. Die Fahrer sind zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wie StVO, StVZO und BO-Kraft verpflichtet.
3) Bustouristik Hühn e.K. verpflichtet sich zur Überlassung des in der Auftragsbestätigung bezeichneten Fahrzeuges mit Fahrer oder im Falle der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges.
4) Zum Leistungsinhalt von Bustouristik Hühn e.K. gehört nicht die Beaufsichtigung der beförderten Personen, des beförderten Gepäcks, das Be- und Entladen des Gepäcks bzw. die Überwachung der Devisen-, Pass- und Visavorschriften sowie sonstiger Bestimmungen für die beförderten Personen, sofern keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung getroffen ist.
Bustouristik Hühn e.K. hat trotz sorgfältiger Planung und Durchführung der Reise keinen Einfluss auf unvorhergesehene Straßen- und Witterungsverhältnisse, technische Defekte des Busses, die trotz sorgfältiger Wartung auftreten können, sowie außerplanmäßige Verzögerungen durch Grenzkontrollen, Verkehrsstaus etc.
5) Bustouristik Hühn e.K. befördert pro Fahrgast Gepäck von bis zu 20 Kg im üblichen Umfang und stellt hierbei den Gepäckraum des Busses zur Verfügung. Sperrgepäck wie Rollatoren, Sportgeräte, Ski- und Surfbretter oder Tiere werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zwischen dem Kunden und Bustouristik Hühn e.K. befördert. Sie sind vor Vertragsschluss mitzuteilen.
6) Bustouristik Hühn e.K. behält sich vor, die Leistungserbringung bei Bedarf durch ein anderes Verkehrsunternehmen durchführen zu lassen.
§ 3 Preise und Zahlungen
1) Es gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis. Sämtliche Nebenkosten, wie Straßen- und Parkgebühren sowie Übernachtungskosten für die Fahrer, sind nicht im Preis enthalten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Diese werden dem Kunden von Bustouristik Hühn e.K. zusätzlich berechnet.
2) Bustouristik Hühn e.K. stellt dem Kunden nach Leistungserfüllung eine Rechnung mit sofortiger Fälligkeit. Ohne einer weiteren Zahlungsaufforderung tritt nach 30 Tagen Verzug ein (§286 Abs. 3 BGB). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der sichtbare Eingang des vereinbarten Betrages auf dem Konto von Bustouristik Hühn e.K.
§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden
1) Die Kunden sowie die von ihm betreuten Fahrgäste haben sämtliche erforderlichen und sachlich gebotenen Anweisungen des Fahrers, insbesondere in Bezug auf die Fahrsicherheit Folge zu leisten.
2) Der Kunde ist verpflichtet, für die Einhaltung der Ordnung und ein entsprechendes Verhalten seiner Fahrgäste zu sorgen, so dass vermeidbare Verunreinigungen und / oder Beschädigungen von Fahrzeugeinrichtigungen ausgeschlossen sind. Der Kunde hat die Fahrgäste bei Zuwiderhandlung abzumahnen und diese bei weiterer Zuwiderhandlung von der Beförderung auszuschließen. Das gleiche Recht steht den von Bustouristik Hühn e.K. eingesetzten Fahrern zu. Werden schwerwiegende Störungen der o.g. Art auf Abmahnung des Vertragspartners oder des Fahrpersonals nicht beendet, so kann die Bustouristik Hühn e.K. den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Der Anspruch auf den Mietpreis bleibt unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen unberührt. Für eventuelle Schäden oder Verunreinigungen durch den Kunden wird eine Schadenersatzforderung oder eine Reinigungsgebühr von mindestens 50,00 € erhoben.
3) Das beidseitige Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt im Übrigen sowohl für Bustouristik Hühn e.K. als auch für den Kunden unberührt.
§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Kunden
1) Rücktritt: Der Kunde kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat Bustouristik Hühn e.K. dann, wenn der Rücktritt nicht auf einen Umstand beruht, den sie zu vertreten hat, anstelle des Anspruchs auf den vereinbarten Mietpreis einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Mietpreis Bustouristik Hühn e.K. kann Entschädigungsansprüche wie folgt pauschalieren:
Bei einem Rücktritt:
- bis 30 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt: 10%, mindestens jedoch 50,00 €
- ab 29 Tage bis 11 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt: 25%
- ab 10 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt: 50%
- bei Nichtantritt der Fahrt: 100%
Dessen ungeachtet werden vorverauslagte Leistungen durch Bustouristik Hühn e.K. entsprechend der Auftragsbestätigung (sog. Reisevorleistungen) zu 100% dem Kunden in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt es jedoch unbenommen, Bustouristik Hühn e.K. keinen oder einen niedrigeren Betrag nachzuweisen.
2) Kündigung: Werden Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt unumgänglich, die für den Kunden erheblich und nicht zumutbar sind, dann ist er - unbeschadet weiterer Ansprüche - berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesen Fällen ist Bustouristik Hühn e.K. verpflichtet, den Kunden auf dessen Verlangen hin, zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei einer Kündigung wegen höherer Gewalt im Hinblick auf die Rückbeförderung Mehrkosten, so werden diese vom Kunden getragen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind dann ausgeschlossen, wenn die notwendig werdenden Leistungsänderungen auf einen Umstand beruhen, der Bustouristik Hühn e.K. nicht zu vertreten hat. Kündigt der Kunde den Vertrag, steht Bustouristik Hühn e.K. eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten oder die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Kunden trotz der Kündigung noch von Interesse sind.
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch Bustouristik Hühn e.K.
1) Rücktritt: Bustouristik Hühn e.K. kann vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich machen. In diesem Fall kann der Kunde nur die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrzeugbestellung entstandenen notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen.
2) Kündigung: Bustouristik Hühn e.K. kann nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt, Krieg, Unruhen, Pandemie, erheblich gefährdenden Witterungs- und Straßenverhältnissen, Grenzschließungen oder den Kunden erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Im Falle einer Kündigung nach Antritt der Fahrt (beruhend auf höhere Gewalt) ist Bustouristik Hühn e.K. auf Wunsch des Kunden verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf eine Beförderung nur das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so werden diesem vom Kunden getragen.
Kündigt Bustouristik Hühn e.K. den Vertrag, steht ihr eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Kunden trotz der Kündigung noch von Interesse sind.
§ 7 Haftung
Bustouristik Hühn e.K. haftet grundsätzlich für Sachschäden im Rahmen des § 23 PBefG (Ausschluss der Haftung, soweit der Sachschaden 1000,00 € je Person übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht). Im Übrigen ist die vertragliche Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder zugesicherte Eigenschaften fehlen.
§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand
1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
2) Gerichtsstand: Zwickau
§ 9 Unwirksamkeit und/oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die undurchführbare oder unwirksame Bestimmung durch eine durchführbare und/oder wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Bustouristik Hühn e.K.
Freistraße 45
08412 Werdau
Tel.: 03761/58444
mail: info@bustouristikhuehn.de
Gerichtsstand: Zwickau
AGB Mietomnibus, Stand 10/2026

